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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand Oktober 2018)


§ 1 Geltungsbereich / Vertragsgegenstand

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäfts-bedingungen der Wirtz | Ärztevermittlung, An der Mühlenwiese 4, 53639 Königswinter.

Die Wirtz | Ärztevermittlung vermittelt Personen, die eine neue Anstellung suchen (im Folgenden als „Kandidaten“ bezeichnet) an Praxen, Kliniken, Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen inklusive aller verbundenen Gesellschaften (im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet“) in Anstellungs-verhältnisse.

Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Wirtz | Ärztevermittlung und ihren Kunden:

§2 Vermittlungsprozess / Leistungen

Die Wirtz | Ärztevermittlung verfügt über ein Portfolio und Netzwerk von Kandidaten und vermittelt diese in feste Anstellungsverhältnisse, als Honorarkräfte oder zur Praxisnachfolge. Kunden beauftragen die Wirtz | Ärztevermittlung mit der Vermittlung. Das Vermittlungsverfahren kann die Verhandlungen zwischen den Kandidaten und den Kunden, die Zusammenstellung von Einsatzinformationen und die organisatorische Vorbereitung der Kandidaten umfassen. Bei Vermittlung von Kandidaten, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, unterstützt die Wirtz | Ärztevermittlung bei der Dokumenten- und Formularbeschaffung, die zum Vermittlungsprozess nötig sind. Die Wirtz | Ärztevermittlung steht vor, während und nach der Vermittlung als Ansprechpartner zur Verfügung.

Der Vermittlungsprozess teilt sich in zwei Leistungen: Die Einigung des Kunden mit dem Kandidaten zum einen und der Dienstantritt des Kandidaten beim Kunden als weitere Leistung. Diese werden separat honoriert.

§3 Vermittlungsauftrag

Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung von Wirtz | Ärztevermittlung, insbesondere der Anforderung von Kandidatenprofilen, erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an und es kommt ein Vermittlungsauftrag zustande. Dieser bedarf nicht der Schriftform und ist bis zur Einigung des Kandidaten mit dem Kunden nicht mit Kosten verbunden. Der Vermittlungsauftrag gilt mit Einigung ( entweder telefonisch, per Email, schriftlich oder persönlich ) beider Parteien als erfüllt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur insoweit Anwendung, wie sie den hier getroffenen Regelungen nicht widersprechen.

§ 4 Erbringung von Dienstleistungen

Der Kunde und die Kandidaten vereinbaren über die Wirtz | Ärztevermittlung das Erbringen von Dienstleistungen bzw. von Arbeitskraft. Diese können auf eine bestimmte Zeit oder unbefristet vereinbart werden.

§5 Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, im Falle einer Festanstellung das Jahresbruttogehalt inklusive aller Tantiemen, Sonderzahlungen etc. der Wirtz | Ärztevermittlung unverzüglich mitzuteilen, in der Regel durch Übersendung einer Kopie des Arbeitsvertrages. Ebenfalls verpflichtet er sich, keine darüber hinausgehenden Absprachen mit den Kandidaten zu treffen, sofern die Wirtz | Ärztevermittlung den Kontakt zwischen beiden Parteien vermittelt hat.

Die Vermittlungsprovision ist eine Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Wirtz | Ärztevermittlung . Es ist dem Kunden untersagt, diese mit Dritten ( auch nicht gegenüber dem Kandidaten ) zu kommunizieren.

§6 Vermittlungsprovision

Für die Vermittlung von Ärzten berechnet die Wirtz | Ärztevermittlung eine Vermittlungsprovision in Höhe von 2 Bruttomonatsgehältern ( 2 Zwölftel des gesamten Jahresbruttogehaltes inklusive aller in §5 genannten Sonderzahlungen) mindestens jedoch eine Basisprovision in Höhe von 8.000,-- EUR . Die Hälfte der Vermittlungsprovision wird mit Einigung zwischen dem Kandidaten und dem Kunden fällig. Die zweite Hälfte wird bei Arbeitsaufnahme fällig. Die Vermittlungsleistungen Einigung und Arbeitsaufnahme werden jeweils unabhängig voneinander erbracht. Die Vermittlungsprovisionen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen. Wurde eine mit der Provision verrechenbare Anzahlung vereinbart, erfolgt die Verrechnung zu gleichen Teilen mit den Provisionen für Einigung und Arbeitsaufnahme. Anzahlungen und Provisionen verstehen sich immer zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§7 Identitätsprüfung / Qualifizierungsnachweise

Die Wirtz | Ärztevermittlung prüft alle Dokumente und Formulare der Kandidaten auf rechtliche und fachliche Qualifizierung. Dies entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung, die Qualifizierung und Identität der durch die Wirtz | Ärztevermittlung vermittelten Kandidaten festzustellen.

§8 Geschäftsschutz

Die Vermittlung eines von ihr präsentierten Kandidaten erfolgt ausschließlich über die Wirtz | Ärztevermittlung. Der Kunde und die Kandidaten verpflichten sich, für die Dauer von 12 Monaten nach einem Vorstellungsgespräch keine Verträge unter Ausschluss der Wirtz | Ärztevermittlung abzuschließen. Bei Zuwiderhandlung hat die Wirtz | Ärztevermittlung Anspruch auf eine Konventionalstrafe in Höhe der normalerweise fälligen Vermittlungsprovision, mindestens jedoch von 15.000,-- EUR.

§9 Haftung

Die Wirtz | Ärztevermittlung haftet nicht für die Schadensersatzverpflichtungen aus der Tätigkeit der vermittelten Kandidaten oder aufgrund von Ausfall durch unbegründetes Nichterscheinen. Desgleichen wird keine Haftung bei Ausscheiden eines Kandidaten übernommen. Die Vermittlungs-leistung gilt zum einen bei Einigung, des Weiteren bei Dienstantritt als abgeschlossen. Gleichwohl wird sich die Wirtz | Ärztevermittlung im Sinne der Kundenzufriedenheit um eine adäquate Nachbesetzung bemühen, sollte die Kandidatin/der Kandidat innerhalb der ersten 6 Monate nach Arbeitsantritt wieder ausscheiden. Hierfür berechnet sie im Erfolgsfall lediglich 5 % des Jahresbruttogehalts der/des vermitteltet Kandidatin/Kandidaten als Kostenpauschale. Eine rechtliche Verpflichtung zur Besetzung der offenen Stelle leitet sich hieraus jedoch nicht ab.

§10 Informationspflicht

Die Vertragsparteien sind verpflichtet, den Stand etwaiger Verhandlungen in regelmäßigen Abständen mitzuteilen und das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages unverzüglich der Wirtz | Ärztevermittlung anzuzeigen.

§11 Datenschutz

Der Kunde und die Kandidaten erklären sich mit der elektronischen Speicherung und Weitergabe von Daten an die jeweils andere Partei durch die Wirtz | Ärztevermittlung einverstanden und stimmen zu, dass Ihre Evaluationsprofile und Bewertungskommentare der jeweils anderen Partei bei Aufforderung offengelegt werden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Nähere Informationen hierzu enthält die Datenschutzbestimmung der Wirtz | Ärztevermittlung, die zum Download auf der Webseite des Unternehmens zur Verfügung steht.

§12 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstandort ist Bonn.

§13 Schlussbestimmung, salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäfts-bedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt dann die Regelung als vereinbart, die in zulässiger Weise dem Vertragswillen am nächsten kommt. Änderungen bedürfen der Schriftform.